Vor Abschluss einer Baufinanzierung prüft die Kreditgebende Bank in der Regel die Bonität des Kunden. Dies geschieht über die Abfrage bei der “Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ kurz SCHUFA.
Die SCHUFA ist eine von allen in Deutschland kreditgebenden Unternehmen wie z.B. Banken, Versandhäusern oder Mobilfunkanbietern geschaffene und mit Informationen versorgte Einrichtung.
Diese Auskunft soll eine Aussage über die Kreditwürdigkeit eines “potentiellen” Kunden geben und kann sich auch auf die Konditionen auswirken.
So kann bei einer Baufinanzierung der Kunde mit guter Bonität einen Zinssatz bekommen, der im Markt zu den günstigsten zählt, da hier das Risiko für die Bank eher gering ist, mit Unregelmäßigkeiten bzw. Zwangsversteigerung des beliehenen Objektes zu rechnen und dabei evtl. einen Verlust zu machen.
Bei Kunden hingegen mit schlechter Bonität wird der Antrag entweder im Vorfeld abgewiesen, oder der Vertrag kommt zustande und die Bank erhöht den üblichen Zinssatz als sogenannten Risikozuschlag.
Die Abfrage “muss” die Person über die sie stattfinden soll zustimmen. Hierzu beinhalten fast alle Verträge die sich mit Kredit, Mobilfunkvertrag, Baufinanzierung etc. beschäftigen, die sogenannte “Schufaklausel”.